Die strafrechtliche Haftung der juristischen Personen erlegt den Geschäftsführern die Pflicht - und die diesbezügliche Verantwortung - auf, mittels entsprechender Präventionsprogramme eine strafrechtliche Haftung der Gesellschaft zu vermeiden.

Die mit der strafrechtlichen Compliance betraute Abteilung von BERTRAM & RÜLAND Abogados hilft ihren Mandanten dabei, derartige Programme in Übereinstimmung mit den vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen zu konzipieren. Dabei passen wir die Programme stets an die jeweiligen Unternehmen an, sodass unsere Mandanten keine pauschalen Ratschläge, sondern auf ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Lösungsvorschläge erhalten.

Wir unterstützen den Compliance Officer und beraten bei der fortlaufenden Anwendung und Überarbeitung des Programms.